Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der Mediation in Strafsachen. Er ist im Strafgesetzbuch (§ 46a StGB) verankert und stellt eine außergerichtliche Möglichkeit dar, Konflikte und die Folgen einer Straftat im Rahmen eines Strafverfahrens zu klären und zu regulieren.
Unser Angebot richtet sich an Personen, die in einem Strafverfahren als Beschuldigte oder Geschädigte geführt werden und den entstandenen Konflikt sowie dessen Folgen außergerichtlich regeln möchten.
Die Beschuldigten müssen volljährig sein. Geschädigte können sowohl volljährig als auch minderjährig sein. Die Vermittlung ist zu jedem Zeitpunkt im Strafverfahren möglich.
Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und kostenlos. Die Beteiligten entscheiden selbst, ob sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.
Wie wir arbeiten
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, die Beteiligten bei der Aufarbeitung und Klärung ihres Konflikts sowie möglicher Tatfolgen zu unterstützen. Dabei stehen wir allen Beteiligten als allparteiliche Vermittler*innen zur Verfügung.
Beschuldigte erhalten die Möglichkeit, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, sich den Fragen der Geschädigten zu stellen, um Entschuldigung zu bitten und entstandene Schäden wiedergutzumachen.
Geschädigte können über die erlittene Tat und deren Folgen sprechen sowie ihre Gedanken und Gefühle ausdrücken. Im Rahmen der Vermittlung können sie ihre Interessen benennen und bei einer Einigung auf unkompliziertem Weg eine Wiedergutmachung erhalten.
Wir bieten den Beteiligten zunächst die Möglichkeit, einzeln über den Vorfall zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen für die Tatfolgen zu suchen.
Wie läuft eine Vermittlung ab?
Phase 1: Einzelgespräche
Zu Beginn bieten wir beiden Parteien getrennte Einzelgespräche an. Dabei können zunächst Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich und zum Strafverfahren geklärt werden.
Anschließend erhalten die Beteiligten Gelegenheit, ihre Sichtweise auf den Vorfall darzustellen. Auf dieser Grundlage besprechen wir die weiteren Möglichkeiten der Vermittlung.
Auch Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz können berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Vereinbarungen für die Zukunft getroffen werden, um erneuten Konflikten vorzubeugen.
Phase 2: Vermittlung
Im weiteren Verlauf entscheiden die Beteiligten, ob sie ein gemeinsames Vermittlungsgespräch im Beisein der Vermittler*innen führen möchten.
Ist ein persönliches Zusammentreffen nicht gewünscht, kann die Vermittlung auch indirekt über die Vermittler*innen erfolgen.
Wir arbeiten ergebnisoffen. Das bedeutet, dass ausschließlich die Beteiligten selbst über die Ergebnisse der Vermittlung entscheiden.
Kommt es zu einer Einigung, wird diese in einer Ausgleichsvereinbarung festgehalten.
Was passiert danach?
Die Justiz – in der Regel die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Amtsgericht – wird von den Vermittler*innen über den Verlauf und das Ergebnis der Vermittlung informiert.
Das Ergebnis fließt in die weitere strafrechtliche Entscheidung ein. Dies ist gesetzlich vorgesehen.
Je nach Einzelfall kann dies dazu führen, dass eine zu erwartende Strafe gemildert wird oder ein Strafverfahren eingestellt werden kann.
Downloads
Flyer B.I.S.S (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Flyer Ausgleich Westfalen-Ruhr (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Kontakt
Ausgleich Westfalen-Ruhr
SKM Dortmund e.V.
Münsterstraße 57
44145 Dortmund
Telefon:
0231 / 42 57 77 10
Fax:
0231 / 42 57 77 29
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Unser Team
Sabine Elsner
Mediatorin
Susanne Riediger
Mediatorin
Birgit Wasels-Kelch
Teamassistenz
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