Herzlich willkommen!
Wir beraten Menschen, die von Überschuldung bedroht sind oder bereits in der Schuldenfalle stecken – kostenlos, gemeinnützig und unabhängig.
Unsere Fachkräfte kennen die Sorgen und Nöte der Betroffenen und unterstützen kompetent, vertraulich und ohne Vorurteile dabei, wieder Ordnung in die finanzielle Situation zu bringen.
Die Beratung richtet sich an alle Menschen in Dortmund, die Unterstützung bei Schulden, Pfändungen oder finanziellen Schwierigkeiten benötigen – ganz unabhängig davon, wie es dazu gekommen ist.
Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist nach § 305 InsO anerkannt.
Wie arbeitet die SKM-Schuldnerberatung?
Wir beginnen damit, Ihre persönliche Situation zu besprechen und unterstützen Sie dabei, eine vollständige Schuldenaufstellung zu erstellen.
Anschließend führen wir gemeinsam eine Haushaltsanalyse durch und prüfen, welche Entschuldungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Darauf aufbauend entwickeln wir mit Ihnen eine individuelle Entschuldungsstrategie und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Wenn ein Insolvenzverfahren notwendig oder sinnvoll ist, beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Antragstellung zur Verbraucherinsolvenz.
Außerdem informieren wir Sie über wichtige Schutzmöglichkeiten wie das Pfändungsschutzkonto und die Rechte, die Ihnen als Schuldnerin oder Schuldner zustehen.
Der Weg in die Schuldnerberatung
SGB-II-Bezieher
Wenn Sie Bürgergeld oder Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter beziehen und eine schriftliche Kostenzusage für eine Grundberatung erhalten haben, kommen Sie bitte mit den zugesandten Unterlagen direkt zu uns, damit wir einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren können.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie weiter unten im Bereich Downloads.
Bearbeitungszeiten für Kostenzusagen:
- montags: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
- dienstags und mittwochs: 09:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
- donnerstags: 09:00–12:00 Uhr und 14:30–16:00 Uhr
- freitags: 09:00–12:00 Uhr
Offene Telefonsprechstunde / Büro für soziale Fragen
Zwei Mal wöchentlich können Sie unsere Telefonsprechstunde nutzen. Eine Aufnahme in die Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt je nach Aufnahmekapazitäten auch über die Telefonsprechstunde.
Wir führen keine Warteliste. Wir notieren Ihre Rufnummer und rufen Sie innerhalb von zwei Stunden zurück, solange Rückrufplätze verfügbar sind.
- montags: ab 9:00 Uhr
- donnerstags: ab 9:00 Uhr
Weitere Informationen
Für den Start der Beratung ist es hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen. Falls Ihnen etwas davon fehlt, ist das kein Problem. Bringen Sie einfach die Unterlagen mit, die Sie haben.
- Einkommensnachweise, z. B. Leistungsbescheid des Jobcenters oder eine aktuelle Gehaltsabrechnung
- Haushaltsplan, falls vorhanden, ansonsten erstellen wir ihn gemeinsam
- Gläubigerpost, z. B. Mahnschreiben, Rechnungen, Vollstreckungsbescheide oder Inkassoschreiben
- SCHUFA-Selbstauskunft, falls vorhanden; wenn nicht, unterstützen wir Sie bei der Beantragung
Ein Pfändungsschutzkonto bietet automatisch einen Pfändungsschutz in Höhe von 1.560 € je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis geschützt werden.
Sie können eine Pfändungsschutzkontobescheinigung bei uns erhalten. Falls Sie eine
Bescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch während unserer Bürozeiten
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
Damit wir die Bescheinigung ausstellen können, benötigen wir in der Regel folgende Angaben und Unterlagen.
Grunddaten
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsdaten und Namen der Kinder, falls vorhanden
Kontodaten
- Name der Bank, bei der das Pfändungsschutzkonto geführt wird
- Kontonummer bzw. IBAN
Wenn Sie verheiratet sind
- Eheurkunde und Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenleben
- oder Eheurkunde und Nachweis über gezahlten Unterhalt
Wenn Sie Kinder haben
- Leistungsbescheid des Jobcenters, aus dem hervorgeht, dass Sie Leistungen für Ihre Kinder entgegennehmen
- oder Kindergeldbescheid und ein Kontoauszug, aus dem die Zahlung des Kindergeldes hervorgeht
- oder Geburtsurkunden und Meldebescheinigung, wenn Sie berufstätig sind und mit den Kindern im Haushalt leben
- oder Nachweise über laufende Unterhaltszahlungen, z. B. Kontoauszüge
Weitere schützbare Beträge
Diese Liste ist nicht vollständig. Sollten Sie Fragen haben, ob bestimmte Beträge geschützt werden können, kontaktieren Sie uns bitte.
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Sie können Ihre Pfändungsschutzkontobescheinigung auch online erhalten. Nutzen Sie hierzu bitte die kostenfreie Online-Anwendung Konto Bescheinigung Online (KonBeO).
KonBeO – Konto Bescheinigung Online (öffnet in neuem Fenster)
Die Beratungsstelle steht allen Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Religion, Nationalität, geschlechtlichen Orientierung und weltanschaulichen Einstellungen offen.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Wir beraten wertschätzend, kompetent und unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebensform.
- Unsere Arbeit ist kostenfrei und vertraulich.
- Wir begleiten Sie ergebnisoffen und unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.
Downloads
Erklärung Datenschutz (PDF, noch nicht verfügbar)
Flyer Schuldnerberatung (PDF, noch nicht verfügbar)
Antrag auf Kostenübernahme für SGB-II-Bezieher (PDF, noch nicht verfügbar)
Links
Informationen rund um das Thema Schulden (öffnet in neuem Fenster)
Informationen zum Pfändungsschutzkonto (öffnet in neuem Fenster)
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Anregungen oder Beschwerden
Liebe Besucher*innen,
wir sind daran interessiert, uns stetig weiterzuentwickeln und die Qualität unserer Arbeit zu überprüfen und zu optimieren. Ihre Meinung, Anregungen, Lob und Kritik sind für uns aus diesem Grund besonders wichtig.
Wir freuen uns, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um uns eine Rückmeldung zu geben.
Nehmen Sie dafür gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Neben den beschriebenen Rückmeldungs- und Beschwerdewegen stehen Ihnen auch Herr Wiemers als Fachbereichsleitung oder Herr Buddenkotte als Geschäftsführung des SKM Dortmund e.V. zur Verfügung.
-
Marvin Wiemers, Tel. 0231 / 1848 117 oder per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Alwin Buddenkotte, Tel. 0231 / 1848 117 oder per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Kontakt
Schuldnerberatung
SKM Dortmund e.V.
Schuldnerberatung
Propsteihof 10
44137 Dortmund
Telefon:
0231 / 1848 117
E-Mail:
sb@skm-dortmund.de
Öffnungszeiten
- Montag – Donnerstag
- 09:00 – 12:30 Uhr
- 14:00 – 16:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 12:30 Uhr
Ansprechpersonen
Marvin Wiemers
Fachbereichsleitung, Schuldner- und Insolvenzberater
Birgit Lembcke
Schuldner- und Insolvenzberaterin
Kirsten Middelhove
Schuldner- und Insolvenzberaterin
Karin Müller
Schuldner- und Insolvenzberaterin
Jürgen Rekittke
Schuldner- und Insolvenzberater
Christiane Schrom
Schuldner- und Insolvenzberaterin
Susanne Meyer
Teamassistentin